Wann und wie oft zum Augenarzt?

Die routinemäßige Vorsorge bei Ihrem Augenarzt sollten Sie für sich oder Ihr Kind zu folgenden Zeiten durchführen lassen:

  • Zwischen dem 10. und 14. Lebensmonat, ersatzweise auch durch den Kinderarzt
  • Zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat, im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung – zur wichtigen Vorsorge und zur Vermeidung späterer Schwachsichtigkeit
  • Ab dann jährlich bis zum Ende des Volksschulalters
  • Vom 10. bis zum 40. Lebensjahr alle 2 bis 3 Jahre
  • Ab dem 40. Lebensjahr mindestens alle 2 Jahre zur Vorsorge gegen grünen Star
  • Ab dem 50. Lebensjahr jährlich zur Kontrolle auf grünen Star, grauen Star und Netzhautverkalkung
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